Am 25.o5.2020 hat ein Klient vom Richter den Führerschein wieder bekommen. Voraussetzung dafür war:

  • abgeschlossene Verkehrstherapie
  • Bescheinigung über die erarbeiteten Themen und seine Veränderungen
  • vor Gericht über seine Entwicklung berichten können
  • ein verändertes Trinkverhalten, bzw. Abstinenznachweise

Der Klient hat für sich etwas getan und nicht nur für ein gutes Ergebnis. Das war mit der ausschlaggebende Grund. Der Klient muss keine MPU mehr machen.

Wichtig ist auch ein engagierter und kompetenter Verkehrsrechtsanwalt. Manche Anwälte wissen gut Bescheid und manche machen nur das Nötigste. Ich gebe Ihnen gern eine Empfehlung.