Abstinenzberatung

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Muss ich eine Abstinenz nachweisen?

Eine Abstinenz müssen Sie auf jeden Fall nachweisen, wenn Sie 

  • 3 Promille hatten,
  • eine Diagnose haben, dass Sie abhängig sind,
  • mehrere Fahrten unter Alkoholeinfluss hatten.

Wenn Sie nicht zu der oben genannten Gruppe gehören, ist es abhängig von vielen Faktoren:

  • Ihr Trinkverhalten in der Vergangenheit,
  • die Uhrzeit Ihrer Alkoholfahrt,
  • hatten Sie Ausfallerscheinungen?
  • wieviel km sind Sie gefahren?

Wenn Sie abstinenzpflichtig sind, müssen Sie die Abstinenz nachweisen. In der Regel ist die Abstinenzzeit 1 Jahr, in einigen Fällen reichen 6 Monate aus. Sie weisen die Abstinenz über Urin oder über Haare in einer Begutachtungsstelle (dort, wo die MPU gemacht wird) nach . 

Für 1 Jahr sind es insgesamt 6 Urinproben oder 4 Haarproben je 3 cm.

Für 6 Monate sind es 4 Urinproben oder 2 Haarproben je 3 cm für Alkohol (6 cm für Drogen). 

 

In einem Einzelgespräch stelle ich Ihnen die Fragen, die der Gutachter Ihnen stellen würde, um herauszufinden, ob Sie eine Abstinenz nachweisen müssen. Ich berate Sie, wo Sie am preiswertesten die Nachweise durchführen lassen und worauf Sie achten müssen, damit das alles reibungslos klappt. 

Wenn es um Alkohol geht empfehle ich Ihnen vor dem Gespräch das Online Modul: Konsumaufarbeitung Alkohol. Sie sind damit gut vorbereitet und benötigen nur eine Einzelstunde zur Abklärung.