Sperrfristverkürzung

 

Wenn etwas Gras über Ihr Delikt gewachsen ist, einige Gedanken geordnet sind, Sie Ihr Delikt es aus einer anderen Perspektive betrachten können und dabei sind,  zu verstehen aus welchen Gründen Sie den Führerschein verloren haben,  können Sie nun eine Verkürzung Ihrer Sperrfrist beantragen. Je mehr Zeit vergangen ist, desto größer ist die Chance, dass Sie eine Sperrfristverkürzung bewilligt bekommen. Sie können dem Staatsanwalt neue Sachverhalte  (Teilnahme bzw. Abschluss einer Verkehrstherapie, eventuell Abstinenznachweise) vorlegen und haben die Chance den Führerschein eher wieder zu erhalten.  Eine Bescheinigung über die Verkehrstherapie und eine persönliche Stellungnahme hilft Ihnen dabei.

In Ausnahmefällen ist es möglich, den Führerschein in der Verhandlung wieder zu bekommen. Ich habe einige Fälle erlebt. Aufgrund einer qualifizierten und abgeschlossenen Verkehrstherapie ist es möglich.