Abstinenz nachweisen für Alkohol
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Abstinenz nachweisen
Sie können die Abstinenz durch Haarproben oder durch Urinproben nachweisen. Das können Sie in allen Begutachtungsstellen oder in zertifizierten Laboren machen.
Begutachtungsstellen sind z.B.:
Tüv Nord, Avus, Pima-mpu GmbH, Tüv Hessen, Dekra, Labor Krone
Die Preise sind etwas unterschiedlich, erkundigen Sie sich bei den Stellen.
Urinproben
Sie müssen für die Urinproben einen Vertrag mit der jeweiligen Stelle abschließen. Bei 12 Monaten Abstinenz werden Sie 6 mal zur Urinprobe eingeladen, bei 6 Monaten Abstinenz sind es 4 Urinproben. Die Einladungen finden unregelmäßig statt und Sie bekommen einen Tag vorher Bescheid.
Die Urinproben finden unter Sichtkontrolle statt und es wird die Temperatur des Urins gemessen. Da es immer wieder viele Betrugsversuche gibt sind die Regeln sehr streng.
Am Tag vor der Urinprobe dürfen Sie nicht so viel trinken, weil es das Ergebnis verfälschen kann.
Sie dürfen kein alkoholfreies Bier trinken und sollten mit alkoholhaltigen Lebensmitteln und Medikamenten sehr vorsichtig sein.
Suchen Sie sich eine Begutachtungsstelle für die Urinproben aus, die in der Nähe Ihres Wohnortes oder in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes liegt, damit es für Sie unkompliziert ist.
Haarproben
Die Haare können für 3 Monate rückwirkend untersucht werden. Es wird empfohlen, mindestens 3 Monate nach dem letzten Konsum zu warten. Wenn Sie also im Dezember den letzten Konsum hatten, wäre die erste Haarprobe im Juni sinnvoll.
Die Haare dürfen nicht gefärbt oder gebleicht sein. Untersucht werden Kopfhaare, Beinhaare und Achselhaare. Sie müssen mindestens 4 cm lang sein!
Die Preise für die Haarproben sind unterschiedlich, erkundigen Sie sich bei den Stellen oder gern auch bei mir.
Wichtig
Es darf keine Lücken in der Abstinenzzeit geben. Wenn Sie eine Urinprobe nicht machen oder z.B. die zweite Haarprobe zu spät abgeben, müssen Sie von vorn beginnen.
Von der letzten Probe bis zur MPU gibt es ein Zeitfenster, was Sie nicht überschreiten dürfen. Das ist unterschiedlich bei den Begutachtungsstellen. Manchmal darf die letzte Probe nur 4 Wochen alt sein, manchmal sind es bis zu 4 Monaten!
Kontrollierter Konsum
Wenn Sie keine Abstinenz nachweisen müssen, dürfen Sie weiter Alkohol in Maßen trinken.
Wichtig ist, dass Sie sich vornehmen, anders mit Alkohol umzugehen:
– Sich ein Limit setzen
– Zu bestimmten Gelegenheiten Alkohol trinken
– Geplant statt spontan
– Überlegen, wann man nicht trinken will
– Alkohol ablehnen können, wenn er Ihnen angeboten wird.
Als Nachweise gelten Blutwerte, die Sie bei Ihrem Hausarzt abgeben können. Bei den Werten handelt es sich um den GGT, GOT, GPT und eventuell den CDT. Einige Begutachtungsstellen möchten alle 2-3 Monate Blutwerte vom Hausarzt bescheinigt haben. Die Bescheinigung muss einen Stempel und die Unterschrift vom Hausarzt haben.
Die Werte dürfen nicht erhöht sein. Falls Sie erhöhte Leberwerte haben, brauchen Sie eine Diagnose dafür. Es kann z.B. mit Medikamenteneinnahmen zu tun haben. Wenn es keine Diagnose dafür gibt, könnte es vom Alkoholkonsum kommen und dann könnten Sie doch eine Abstinenz nachweisen müssen.